Im Bereich der Berufsschuhtechnik wurde mit der BGR 191 ein Regelwerk etabliert, welches klare Normen und Sicherheitsregeln definiert .
Da es in sehr vielen Berufsfeldern zu einer einseitigen und /oder extremen Belastung der Füße kommt, soll hier die Berufsschuhtechnik präventiv und kurativ einsetzen. Möglichst sogar, bevor es zu Schädigungen kommt .
Sicherheitsschuhe dienen daher u.a. der Unfallverhütung und sind heutzutage in vielen Tätigkeitsfeldern vorgeschrieben. Die BGR 191 definiert hier ganz klar, welchen jeweiligen Normen und Anforderungsprofilen zu entsprechen ist . Je nach Gefährdungsbeurteilung müssen solche Schuhe z.Bsp. einen Zehenschutz haben, durchtrittsichere Sohlen, antistatisch sein usw. Ihr Arbeitgeber bzw. zuständige Sicherheitsbeauftragte Ihres Betriebes kann Ihnen hierüber Auskunft geben .
( Alle Angaben zum Punkt Sicherheitsschuhe ohne Gewähr )