Vorraussetzung ist eine Kostenzusage Ihrer Krankenkasse .
1.) Maßnehmen
• Erstellen eines Trittspurblauabdruckes ( gibt Aufschluß über Stärke des Belastungsabruckes auf einzelne Sohlenpartien )
• Feststellen verschiedener Fussmaße ( Zehenhöhen; Umfang von Ballen, Spann und Hacke, bei hohen Schuhen auch Umfang Wade / Bein )
• falls erforderlich Trittschaumabdruck , Abgipsen bei schwierigen Versorgungen
• Auswahl von Schuhart und – modell, Spitzenform, Absatz-und Sohlenform, Verschlussart, sowie Lederfarbe(n)
2. ) Leistenbau
- Übertragen der Fußmaße, -formen und orthopädischen Korrekturelemente auf den Leisten
3.) Schaftfertigung
• „ Schnittmuster“ zeichnen , zuschneiden aller Einzelzeile, zusammensetzen der Teile zum fertigen Schuhschaft
4.) Fertigung der Fußbettung auf den Leisten
• wenn erforderlich, mittels durchsichtiger Folie im Tiefziehverfahren Fertigung eines „gläsernen“ Probeschuhes bei schwierigen Versorgungen
5. ) Aufzwicken des Schaftes über den Leisten
6.) Bodenbau
• Fertigung und Gestaltung von Schuhboden und Laufsohle
7. ) Ausleisten
• Entfernung des Leistens aus dem fertigen Schuh
Bei Folgevesorgungen ist dann gegebenfalls nur eine Leistenkorrektur erforderlich, wenn sich Veränderungen ergeben haben .