Hierzu gibt es für dieses Krankheitsbild einerseits konfektionierte Diabetikerschutzschuhe . Diese sind rezeptierfähig und die meisten Krankenkassen übernehmen nach ärztlicher Verordnung unter Vorlage eines Kostenvoranschlages die Kosten abzüglich des Eigenanteils. Bei medizinischer Notwendigkeit und Indikation können diese Spezialschuhe auch noch mit einer von uns individuell hergestellten diabetischen Fußbettung ergänzt werden .
Bei zusätzlichen Fußfehlstellungen und –deformierungen können auch entsprechende orthopädische Maßschuhe in Betracht kommen, wenn diese nicht mit konfektionierten Diabetikerschutzschuhen versorgbar sind . Wie bei orthopädischen Maßschuhen, besteht die Grundversorgung bei Diabetikerschutzschuhen aus einem Paar Straßenschuhen, einem Wechselpaar Straßenschuhen und ein Paar Hausschuhen .Erst nach Ablauf der Mindestragezeit von je zwei Jahren bei den Straßenschuhen bzw. vier Jahren bei Hausschuhen kann eine Ersatzversorgung der Schuhe in Frage kommen .Die inneliegenden Fußbettungen können während der Mindesttragezeit separat ersetzt / ausgetauscht werden ( ärztliche Verordnung erforderlich) .
Des weiteren bieten verschiedene Hersteller auch konfektionierte Schuhe für Menschen mit speziellen Fußproblemen ( Hallux valgus, Krallen-/Hammerzehen ) und/oder auch bei rheumatischen Erkrankungen zur vorbeugenden Prophylaxe an. Solche Schuhe sind in ihrer Funktion und dem verwendeten Material auf die besonderen Anforderungen solcher Problemfüße abgestimmt. Prophylaxeschuhe sind allerdings in der Regel keine Kassenleistung.
Gönnen und schenken Sie Ihren Füßen die nötige und besondere Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Pflege, die sie verdienen ! Ihre Füße tragen Sie ein Leben lang. Bleiben Sie mobil. Wie beraten Sie gern .